Wie können wir dir helfen?

Kann ich meine Mitgliedschaft pausieren?

Eine Ruhezeit können wir Dir nur bei Erfüllung einer der folgenden Punkte gewähren:

  • Nachgewiesene Schwangerschaft
  • Nachgewiesene Krankheit/Bescheinigung eines Facharztes nötig, Auskunft über Grund zur Sportunfähigkeit, voraussichtliche Dauer der Sportunfähigkeit
  • Nachgewiesener arbeitsbedingter Auslandsaufenthalt
  • Nachgewiesener studienbedingter notwendiger Auslandsaufenthalt

Bitte beachte, dass wir Ruhezeiten nur zwischen 4 Wochen und 6 Monaten gewähren und sich dieser Zeitraum mitgliedschaftsverlängernd auswirkt. Wir richten keine Ruhezeiten für Urlaube, Gefängnisaufenthalte, Klausurenphasen o. Ä. ein.

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