Eine Ruhezeit können wir Dir nur bei Erfüllung einer der folgenden Punkte gewähren:
- Nachgewiesene Schwangerschaft
- Nachgewiesene Krankheit/Bescheinigung eines Facharztes nötig, Auskunft über Grund zur Sportunfähigkeit, voraussichtliche Dauer der Sportunfähigkeit
- Nachgewiesener arbeitsbedingter Auslandsaufenthalt
- Nachgewiesener studienbedingter notwendiger Auslandsaufenthalt
Bitte beachte, dass wir Ruhezeiten nur zwischen 4 Wochen und 6 Monaten gewähren und sich dieser Zeitraum mitgliedschaftsverlängernd auswirkt. Wir richten keine Ruhezeiten für Urlaube, Gefängnisaufenthalte, Klausurenphasen o. Ä. ein.