Der Einzug der wöchentlichen Beiträge erfolgt für vier Wochen im Voraus. Der Gesamtbetrag ist jeweils am ersten Montag des 4-wöchigen Zeitraumes zur Zahlung fällig. Einmalig und jährlich zu zahlende Gebühren wie das Startpaket, der Transponder, die Halbjahresgebühr etc. werden bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung sofort fällig. Die Halbjahresgebühr ist erstmals spätestens am Monatsersten des 2.Mitgliedschaftsmonats zu zahlen sowie in der Folgezeit alle 6 Monate zum Monatsersten.
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